Newsletter
Login
Zweitwohnungssteuer - Beschluss OVG Cuxhaven
24.12.2010 08:17 von Werfi-Kundenservice (Kommentare: 0)
Unwirksamkeit des Steuersatzes in einer Zweitwohnungsteuersatzung
Ein sehr interessanter Beschluss des OVG Cuxhaven, dass sobald das Hauptsacheverfahren entschieden ist, sicherlich Auswirkungen auf die gängige Praxis der Festlegung der Zweitwohnungssteuer haben wird.
Eine Staffelung der Steuersätze, die bei zahlreichen Fallgestaltungen zu einer Zweitwohnungsteuer von deutlich über 20 % der Jahresrohmiete führt, bewegt sich im Grenzbereich dessen, was im Blick auf das Erdrosselungsverbot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch als hinnehmbar angesehen werden kann.
Eine aus 3 Stufen bestehende Staffelung des Steuersatzes, bei der die höchste Stufe schon bei einem jährlichen Mietaufwand von 3.601,- Euro beginnt und die meisten Zweitwohnungen in diese Stufe fallen, ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) sowie mit Art. 105 Abs. 2 a GG unvereinbar.
Erdrosselungsverbot
Gleichheitssatz
Jahresrohmiete
Staffelung
Steuersatz
Verhältnismäßigkeit
Zweitwohnungsteuer
