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Elektronischer Entgeltnachweis - ELENA ab. 01. Juli neue Vorschriften!
17.06.2010 07:37 von Werfi-Kundenservice (Kommentare: 0)
Datenschützer
haben eine Verfassungsbeschwerde gegen das ELENA-Verfahren
eingereicht. Dennoch ist in den kommenden Monaten keine Änderung des
Verfahrens zu erwarten. ELENA ist trotz Verfassungsbeschwerde bis zur
Klärung vor dem BGH gesetzeskonform. Die vorgeschriebenen Daten für das
elektronische Entgeltverfahren müssen weiterhin monatlich gemeldet
werden. Bei Nichtbeachtung kann der Gesetzgeber ein Bußgeld verhängen.
Nach § 95 ff SGB IV plus ELENA-Datensatzverordnung müssen alle
Kündigungsdaten eines Mitarbeiters sowie Einmalzahlungen nach
Mitarbeiter-Austritt ab dem 1. Juli elektronisch an die zentrale
Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung übermittelt werden. Es
gelten neue Bestimmungen, die das bereits bestehende Verfahren
erweitern: Zum Beispiel wurde ein neuer Grund für die Änderung der
Arbeitszeit eingeführt und steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse bei
doppelter Haushaltsführung müssen mit ELENA gemeldet werden.
Sie
möchten mehr über die Aktion gegen ELENA wissen? Beim FoeBuD e.V. unter:
http://www.foebud.org
können Sie sich über den aktuellen Stand informieren.
