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Elektronischer Entgeltnachweis - ELENA ab. 01. Juli neue Vorschriften!

17.06.2010 07:37 von Werfi-Kundenservice (Kommentare: 0)

 

Datenschützer  haben eine Verfassungsbeschwerde gegen das ELENA-Verfahren  eingereicht. Dennoch ist in den kommenden Monaten keine Änderung des Verfahrens zu erwarten. ELENA ist trotz Verfassungsbeschwerde bis zur Klärung vor dem BGH gesetzeskonform. Die vorgeschriebenen Daten für das elektronische Entgeltverfahren müssen weiterhin monatlich gemeldet werden. Bei Nichtbeachtung kann der Gesetzgeber ein Bußgeld verhängen. Nach § 95 ff SGB IV plus ELENA-Datensatzverordnung müssen alle Kündigungsdaten eines Mitarbeiters sowie Einmalzahlungen nach Mitarbeiter-Austritt ab dem 1. Juli elektronisch an die zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung übermittelt werden. Es gelten neue Bestimmungen, die das bereits bestehende Verfahren erweitern: Zum Beispiel wurde ein neuer Grund für die Änderung der Arbeitszeit eingeführt und steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse bei doppelter Haushaltsführung müssen mit ELENA gemeldet werden.

Sie möchten mehr über die Aktion gegen ELENA wissen? Beim FoeBuD e.V. unter: http://www.foebud.org können Sie sich über den aktuellen Stand informieren.

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